Detaillierte
Landeskenntnisse, schnell und flexibel -
Wir organisieren auch gerne nach Ihren Wünschen ganz
individuelle Reisen in die Länder Südost- und Ostmitteleuropas - egal ob in
kleiner Familiengruppe, im Freundeskreis oder als Verein. Schicken Sie uns
einfach eine e-mail, faxen oder rufen Sie an.
LiteraTouren, Kulturwander-, Rad-, Städte-,
Skilanglauf- und Schneeschuhreisen in die Slowakei, nach Tschechien, Polen und
Slowenien bietet Ihnen der mehrfach ausgezeichnete Veranstalter
Wander- und Naturreisen weltweit finden Sie bei HIRUNDO
Naturrreisen.
Als internationalem Reiseveranstalter liegt uns natürlich die
Völkerverständigung besonders am Herzen. Deshalb unterstützen wir eine
hervorragende Idee - das
Global Stone Project von Wolfgang Kraker von Schwarzenfeld. Schauen Sie
mal vorbei im Internet unter
www.globalstone.de oder im Berliner Tiergarten.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von HORIZONTE - Bildungsreisen
Diese Reisebedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen.
1. Buchung und Abschluss des Reisevertrages
- Wir nehmen Reiseanmeldungen telefonisch, schriftlich, per Fax und e-mail
oder über Dritte (Vermittler) entgegen. Ihre Anmeldung erstreckt sich auf
Sie bzw. alle durch Sie angemeldeten Reiseteilnehmer.
- Die Reiseanmeldung (Buchung) ist ein verbindlich abgeschlossener
Reisevertrag auf Grundlage unserer Reisebeschreibungen, dieser
Geschäftsbedingungen und ergänzender Hinweise. In der Regel erfahren die
Interessenten innerhalb von 14 Tagen, ob die Buchung bestätigt werden kann.
Im Falle der Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl erhalten die
Reisegäste eine Optionsbestätigung bis max.30 Tage vor Reiseantritt.
- Die Buchung gilt als verbindlich, sofern die Reisegäste nicht innerhalb
von 14 Tagen nach Erhalt unserer Buchungsbestätigung von ihrer
Reiseanmeldung zurücktreten.
- HORIZONTE-Bildungsreisen ist lediglich ein Präsentationsportal der
Reiseveranstalter, die bei den jeweiligen Reisen benannt sind. Es gelten
deren jeweiligen Geschäftsbedingungen.
- Für die Vermittlung von Leistungen Dritter gelten deren allgemeinen und
besonderen Geschäftsbedingungen.
2. Zahlungsweise
- Da die Veranstalter von HORIZONTE -
Bildungsreisen keine eigenen Transportleistungen zum und vom Reiseort
anbieten, entfällt gemäß §651K BGB eine
gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung von Sicherungsscheinen. Es gelten
auch die gesetzlichen Bestimmungen der Veranstalterländer.
- Bei Reiseanmeldung wird
eine Anzahlung von 30% fällig, die Restzahlung erfolgt entweder per
Überweisung 4 Wochen vor Reisetermin oder als Barzahlung am ersten Reisetag
vor Ort. Verantwortlich für die Rechnungslegung sind die jeweils bei den
Reisen benannten Veranstalter.
- Abweichende Vereinbarungen auf gegenseitiger Vertrauensbasis sind
zulässig.
3. Reiserücktritt
- Tritt der Reisende von der Buchung zurück, gelten folgende Bedingungen.
Bis 90 Tage vor dem Reiseantritt ist die Stornierung - abgesehen von bereits
entstandenen Kosten - frei, vom 89.-45. Tag
vor Reisebeginn erheben wir 20% vom Reisepreis, vom 45.-31. Tag
vor Reisebeginn sind es 40%, vom 30.-21. Tag vor
Reisebeginn 60%, vom 20.-5. Tag vor Reisebeginn 80% und ab dem 4. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises. Deshalb
wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
- Die Veranstalter von HORIZONTE - Bildungsreisen bemühen sich jedoch, die ihr durch den
Reiserücktritt tatsächlich entstandenen Kosten niedrig zu halten. So können
Reisegäste jederzeit vor der Reise für alle Leistungen, die nicht
grundsätzlich an eine bestimmte Person gebunden sind, gebührenfrei auf
Ersatzpersonen umbuchen.
- Im Falle des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 30 Tage vor
Reisebeginn haben die Veranstalter von HORIZONTE - Bildungsreisen das Recht, die Reise
abzusagen und den Reisenden einen gleichwertigen Ersatz anzubieten.
4. Pflichten des Reiseteilnehmers
- Der Reiseteilnehmer ist insbesondere dazu verpflichtet, selbst für die
Einhaltung aller notwendigen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Sorge
zu tragen. Nichtdeutsche Reiseteilnehmer müssen ggf. über ihre zuständigen
Konsulate Auskunft einholen.
- Reisemängel sind unverzüglich unseren Reiseleitern anzuzeigen, damit
Abhilfe gewährleistet werden kann. Eine Kündigung des Reisevertrages ist
zulässig, wenn die Reiseleitung eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist
hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist
bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der Reiseleitung
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
- Erhebliche Reisemängel bitten wir zudem schriftlich bei den jeweiligen
Veranstaltern von HORIZONTE -
Bildungsreisen einzureichen.
- Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften und durch
eigenes grob fahrlässiges Verhalten des Reisegastes entstehen, gehen zu
Lasten des Reiseteilnehmers.
5. Haftung
- Die vertragliche Haftung für Schädigungen des Reisegastes sind auf den
doppelten Reisepreis beschränkt.
- Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren 2 Jahre nach Reiseende.
- HORIZONTE - Bildungsreisen ist lediglich das deutschsprachige
Präsentationsportal der Veranstalter Rundreise.sk und AktivOst. Sämtliche
Haftungsansprüche richten sich gegen diese jeweiligen Veranstalter Deren Gerichtsstand für Klagen ist Trnava
(Slowakei) bzw. Warszawa (Polen).
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